APOTHEKENMITARBEITER/INNEN
Zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken und der Apothekengewerkschaft ADEXA wurde Ende 2010 ein Tarifvertrag über betriebliche Altersversorgung abgeschlossen.
Die MitarbeiterInnen in Apotheken sowie Auszubildende haben - sofern Tarifbindung besteht - Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur Alterssicherung. Die Höhe des Arbeitgeberbeitrages ist gestaffelt und beträgt bis zu 27,50 EUR im Monat. Darüber hinaus können die MitarbeiterInnen eine Entgeltumwandlung mit Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent vereinbaren.
Der Vorteil für den Arbeitgeber: Beiträge für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) sind im Gegensatz zur Barlohnerhöhung steuer- und sozialabgabenfrei.
Der Anspruch der MitarbeiterInnen gilt ab 2012. Doch bereits heute können Apotheker und Apotheken- MitarbeiterInnen sich durch frühzeitiges Handeln Vorteile sichern. Denn Vorteile bei der Steuer und der Sozialversicherung können schon jetzt genutzt werden. Und in diesem Jahr bieten Versicherungen noch den Garantiezins in Höhe von 2,25 Prozent p.a. (Senkung ab 2012 auf 1,75 Prozent p.a.).
Gemäß Tarifvertrag obliegt es dem Apothekeninhaber, die Mitarbeiterinnen über die Regelungen des Tarifvertrages zu informieren.
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