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BAUSPAREN
Wir empfehlen, in Bausparveträge grundsätzlich in dem Rahmen zu investieren, in dem die Wohnungsbauprämie gewährt wird. Wer Spargelder auf einem Bausparvertrag anlegt, erhält auf einen jährlichen Höchstbetrag von 1.024 Euro für Verheiratete bzw. 512 Euro für Alleinstehende eine Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent, wenn das zu versteuernde Einkommen 51.200 Euro bzw. 25.600 Euro nicht überschreitet. Auch für vermögenswirksame Leistungen bietet sich der Bausparvertrag an (siehe "VL").
PRODUKTINFORMATIONEN
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