ERWERBSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Zum finanziellen Schutz vor Erwerbsunfähigkeit kann grundsätzlich jeder, der eine Absicherung für den Ausfall der Arbeitskraft wünscht, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUZ) abschließen.
Zu empfehlen ist sie insbesondere für alle nach dem 02.01.1961 geborenen Personen, für die eine verminderte gesetzliche Erwerbsminderungsrente eingeführt wurde. Bereits mit geringen Beiträgen können Sie sich eine Grundversorgung verschaffen, und damit haben Sie für den Schlimmsten aller Fälle - nämlich dem vollständigen Verlust Ihrer Arbeitskraft - vorgesorgt. |