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RÜRUP-RENTE

 

Betrachten Sie die Rürup-Rente (auch Basisrente, Basisvorsorge oder Schicht 1 genannt) als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dem entsprechend engen Korsett, das der Gesetzgeber für dieses Produkt fest gezurrt hat, stehen Steuervorteile und die Sicherheit Ihrer Rente im Ruhestand gegenüber.

Die Beiträge zur Rürup-Rente können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht und steuerlich abgesetzt werden. Dies erfolgt unabhängig von anderen Vorsorgeaufwendungen. Alleinstehene können so bis zu 20.000 EUR und Ehepaare bis zu 40.000 EUR pro Jahr in die Rürup-Rente einbezahlen. Davon sind seit 2011 72 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Dieser absetzbare Anteil des Beitrags steigt jährlich an. Ab 2025 kann der volle Beitrag steuerlich angerechnet werden. Dafür muss die Rente dann aber versteuert werden. Auch hier steigt der steuerpflichtige Anteil im Lauf der Jahre. Wer die Leistungen aus der Rürup-Rente nach dem Jahr 2040 in Anspruch nimmt, versteuert sie voll. 

Die Rürup-Rente ist ein vom Gesetzgeber vorgegebenes Produkt, das steuerlich gefördert wird, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • die vereinbarte monatliche Rente kann frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr bezogen werden
  • die Basis Rente ist nicht beleihbar, veräußerbar, kapitalisierbar, übertragbar oder vererbbar

Für den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen können aber ebenso wie für die Erwerbs- und Berufsunfähigkeit Zusatzversicherungen eingeschlossen werden.

Nutzen Sie die Vorteile der Rürup-Rente. Nehmen Sie deshalb "KONTAKT" mit uns auf!

PRODUKTINFORMATIONEN

Rürup-Rente pdf-Datenblatt
Rürüp-Broschüre des GDV Rürup "Klipp und Klar"
Nürnberger Nürnberger Rüruprente
DWS DWS BasisRente