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ARZTHELFER/INNEN

 

Seit 01. April 2008 gibt es einen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für ArzthelferInnen, medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern/-pflegerInnen, Sprechstundenschwestern/-helferInnen und Auszubildende (nicht Zahnarzt- und TierarzthelferInnen).

Der Vertrag gilt bundesweit und sieht einen arbeitgeberfinanzierten Vorsorgebeitrag vor für Beschäftigte in Einrichtungen der ambulanten Versorgung. Darüber hinaus wird die Entgeltumwandlung über einen Zuschuss gefördert.

Mehr zu den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung erfahren Sie in der folgenden pdf. Und natürlich bei uns! Nehmen Sie einfach KONTAKT mit uns auf!

PRODUKTINFORMATIONEN

betriebliche Altersversorgung pdf
Besonderheiten Arztpraxen Fazit bAV Arztpraxen