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bAV- BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG

 

Als Mitarbeiter sparen Sie im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch die Lohnsteuer auf die eingezahlten Beiträge. So rechnet sich die bAV für Angestellte doppelt. Zudem kann ein Schutz für den Fall der Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene integriert werden.

Die betriebliche Altersversorgung kann Ihnen als Arbeitgeber die Gewinnung und die Bindung qualifizierter Arbeitnehmer erleichtern. Sie können die Motivation Ihrer Angestellten verbessern und die Fluktuation reduzieren. Als Arbeitgeber sparen Sie in der Regel ebenso wie Ihr Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge. Das senkt die Lohnnebenkosten.

Folgende Durchführungswege stehen Ihnen neben einem Pensionsfonds zur Verfügung:

DIREKTVERSICHERUNG

Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für den Mitarbeiter ab. Die Direktversicherung erfüllt den Rechtsanspruch von Angestellten auf Entgeltumwandlung und spart auf Arbeitgeberseite Lohnnebenkosten.

PENSIONSKASSE

Der Arbeitgeber bezahlt auf Grundlage eines Versorgungsvertrages Beiträge an die Pensionskasse. Die Pensionskasse garantiert dem Arbeitnehmer und seinen Hinterbliebenen eine lebenslange Rente (alternativ: Kapitalzahlung). Die Beiträge kommen aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers und sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei.  

UNTERSTÜTZUNGSKASSE

Diese selbständige Versorgungseinrichtung kann unbegrenzt hohe Zusagen erteilen.

DIREKTZUSAGE

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen im Rentenalter, bei Invalidität oder Tod eine Leistung zu zahlen. Die Direktzusage wird häufig bei Gesellschafter-Geschäftsführern eingesetzt. Ebenso profitieren Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, die ihre besonders große Versorgungslücke schließen möchten. Die Beitragshöhen sind nahezu unbegrenzt und werden zum Teil steuerlich stark gefördert.

Nutzen Sie die Vorteile, die der Gesetzgeber Ihnen gewährt! Als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer. Wir beraten Sie. Nehmen Sie deshalb "KONTAKT" mit uns auf!

PRODUKTINFORMATIONEN

betriebliche Altersversorgung pdf
bAV-Info-Broschüre des GDV bAV "Klipp und Klar"