TIERARZTHELFER/INNEN
Tierarzthelferinnen/Tiermedizinische Fachangestellte haben einen tarifvertraglichen Anspruch auf einen steuer-und sozialversicherungsfreien Arbeitgeberbeitrag zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Für Vollzeitbeschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (> 20 Std./Woche) und Auszubildende nach der Probezeit beträgt dieser Arbeitgeberbeitrag 30 €monatlich, für Teilzeitbeschäftigte (< 20 Std./Woche) reduziert er sich auf 15 €monatlich. Zudem wird Tierarzthelferinnen die Entgeltumwandlung ermöglicht und der Umwandlungsbetrags mit einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent des gefördert. Der Arbeitgeber muss die Beiträge grundsätzlich in eine Pensionskasse in der Rechtsform einer AG einzahlen. Darüber hinaus ist aber auch die Einzahlung in eine Direktversicherung vorgesehen.
Der „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung“ für Tiermedizinische Fachangestellte richtet sich an alle Tiermedizinischen Fachangestellten/Tierarzthelferinnen, die im Bundesgebiet in den Praxen und Kliniken niedergelassener Tierärzte tätig sind. Der Tarifvertrag gilt unmittelbar, wenn Tierarzt und Tierarzthelferin beiderseits tarifgebunden sind, oder wenn das Arbeitsverhältnis sich an den tariflichen Bestimmungen orientiert (Regelfall).
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