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VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

 

Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, bezahlt, sollten Sie diese unbedingt nutzen. Zusätzlich können Sie unter bestimmten Bedingungen Zulagen vom Staat erhalten. Die Aufstockung oder vollständige Bezahlung durch Eigenmittel ist möglich.

Vermögenswirksame Leistungen werden mit der Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 18 Prozent gefördert, wenn sie in einen Aktienfonds fließen. Der förderfähige Betrag liegt bei max. 400 Euro pro Jahr (800 Euro bei Verheirateten). Die Arbeitnehmersparzulage wird nur gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen die Grenze von 17.900 Euro (35.800 Euro bei Verheirateten) nicht überschreitet. Fließen die vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge, liegen die Beträge bzw. Grenzen wie folgt: Arbeitnehmersparzulage neun Prozent aus max. 470 Euro pro Jahr (940 Euro bei Verheirateten); Einkommensgrenze 17.900 Euro (35.800 Euro bei Verheirateten). Zusätzlich kann für Bausparverträge die Wohnungsbauprämie beantragt werden (siehe "Bausparen" links im Auswahlmenu).

Wir bieten Ihnen für die Anlage vermögenswirksamer Leistungen folgende Sparformen an: Aktienfondssparpläne, Mischfondssparpläne (nicht gefördert) und Bausparverträge.

Eine der attraktivsten Formen der VL-Anlage ist die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung. In vielen Fällen kann dabei die Einzahlung in eine Direktversicherung verdoppelt werden - bei gleichem Nettoaufwand für Sie!

Grund genug, mit uns KONTAKT aufzunehmen!

PRODUKTINFORMATIONEN

vermögenswirksame Leistungen pdf
Umwandlung VL vermögenswirksame Leistungen Nürnberger Flyer / Online-Rechner
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